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#025_Was heißt denn nun Anspruchsverlust genau?

 

Teil 2 des Interviews zum Thema Verfristung von Mehrkostenforderungen!

Im ersten Teil des Interviews zum Thema Verfristung haben wir die Mitteilungspflichten des Auftragnehmers gemäß ÖNORM B 2110, Punkt 7.3 erörtert.

Im zweiten Teil des spannenden Interviews mit den Kollegen Anderl und Müller bekommst du detailliertes rechtliches Hintergrundwissen zu folgenden Punkten:

  • Worauf bezieht sich der Punkt 7.4.3 Anspruchsverlust der ÖNORM genau?
  • Gibt es eine Verfristung der Höhe nach?
  • Was heißt es, die Entscheidungsfreiheit des AG einzuschränken?
  • Wie erfolgt der Nachweis für eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit?

Verpass auf keinen Fall diese Folge. Ein Interview mit zwei solch hochkarätigen Baujuristen bekommst du sonst nirgends. Nutze also die Möglichkeit dich intensiv mit dem Thema Verfristung zu beschäftigen. Das Wissen, dass du aus dieser Folge ziehen kannst, kann dir unter Umständen viel Ärger und langwierige Diskussionen ersparen!

Für diejenigen, welche die letzte Folge verpasst haben:
Thomas Anderl und Michael Müller von Wolf-Theiss Anwälten sind absolute Experten ihres Faches. Die beiden gehören dem größten Baurechts-Team einer Anwaltskanzlei in Österreich an. Thomas Anderl ist Partner der Kanzlei und hat neben der Juristerei auch noch Bauingenieurwesen studiert. Thomas gilt als ausgewiesener Experte für FIDIC-Verträge. Michael Müller hat sich ebenfalls einen zweiten Studiengang genehmigt und hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften. Er beschäftigt sich vorwiegend mit großen Infrastrukturprojekten und ist stark im Tunnelbau aktiv. Nebenbei ist er Generalsekretär der österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft (ÖGEBAU).

Ich wünsche dir viel Spaß beim Anhören!

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Auf folgender Internetseite kannst du dich im Detail über Wolf-Theiss-Anwälte informieren.
https://www.wolftheiss.com

Und hier kommst du direkt auf die Baurechtsabteilung:
https://www.wolftheiss.com/de/beratungsfelder/baurecht-infrastrukturprojekte/

Und noch ein paar Literaturhinweis mit dem du das Thema vertiefen kannst.
Ufertinger, Handbuch Örtliche Bauaufsicht, Wien 2019
Im Kapitel 3.4.3.4.1 „Formale Prüfung“ bekommst du einen Überblick über die Meinung dazu in der herrschenden Lehre.

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